GOOTS REINIGUNGSTECHNIK


Allgemeine Geschäfts-, Liefer-, Verkaufs- und Montagebedingungen

Allgemein
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen GOOTS Reinigungstechnik, Inhaberin Martha Thielen und dem Kunden/Käufer. Bedingungen unserer/s Kunden/Käufers gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Beratung
Beratung über Anwendungsmöglichkeiten, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen. Unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Sie befreien den Kunden/Käufer nicht von der eigenen Prüfung für die beabsichtigten Zwecke.


Angebote/Kostenvoranschläge, mündliche Vereinbarungen & Schutzrechte
Unsere Angebote sind freibleibend, und zwar hinsichtlich aller Daten einschließlich Preis, Menge und Lieferzeit. Wir behalten uns bei Angeboten/Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen nicht an Dritten weiter gegeben werden. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, neben dem schriftlichen Vertrag mündliche Vereinbarungen zu treffen oder rechtsverbindliche Zusagen zu machen ausser diese werden im Nachgang von einer befähigten Person (Geschäftsführung) schriftlich bestätigt. 

Preise
Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Berechnung von Servicearbeiten erfolgt nach unseren gültigen Preisen am Liefertag. Angebote/Kostenvoranschläge für Reparaturen sind unverbindlich und werden nach bestem Fachwissen erstellt. Für den Fall, dass nach Auftragserteilung höhere Reparaturkosten unvermeidlich sind, werden wir den Kunden/Auftraggeber informieren. Kostenvoranschläge denen kein Reparaturauftrag oder Neukauf eines Geräts folgt, werden dem Kunden/Auftraggeber nach tatsächlich geleistetem Aufwand in Rechnung gestellt. Eine aktuelle Preisliste für Dienstleistungen und Service erhalten Sie auf Nachfrage.

Zahlungsbedingungen & Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren (montierte/genutzte Geräte/Waren) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von GOOTS Reinigungstechnik, Inhaberin Martha Thielen. Sämtliche Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart, sofort ab Rechnungsdatum und ohne Abzüge in Euro zu begleichen. Hält der Käufer/Kunde das vereinbarte Zahlungsziel nicht ein, berechnen wir ab Fälligkeit Zinsen in der gesetzlich vorgegebenen Höhe zuzüglich aller nachweislichen Zusatzkosten (Inkasso etc.). In dem Fall ist der Käufer/Kunde verpflichtet alle offenen Rechnungen sofort zu begleichen. Wir behalten uns vor in diesem Fall den Kunden/Käufer auf Zahlung per Vorkasse umzustellen. Bis zur Begleichung aller offenen Rechnungen sind wir zu keiner weiteren Lieferung/Leistung verpflichtet. Zahlungen gelten erst dann als erfolgt wenn wir endgültig über den vollen Betrag verfügen können.

Liefertermine
Von uns genannte Liefertermine sind bindend ausser es tritt folgendes ein: Höhere Gewalt, Verspätungen von Lieferanten, Schwierigkeiten auf dem Transportweg, Verkehrsstörungen sowie ähnlichen Umstände befreien uns von der Einhaltung der Liefertermine. Lieferungen beginnen frühestens mit dem Datum der Auftragsbestätigung jedoch nicht vor Klärung aller technischen Details oder dem Eingang vereinbarter Teilzahlung. Schadenersatzansprüche wegen Verzögerungen können gegen uns nicht geltend gemacht werden, sofern uns der Kunde/Käufer weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann.

Versand
Die Wahl der Versandart bleibt uns vorbehalten. Wünscht der Kunde/Käufer eine andere Versandart, berechnen wir einen Mehraufwand. Expresslieferungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch den Kunden/Käufers ausgeführt. Die Kosten hierfür werden dem Kunden/Käufer voll belastet.

Entsorgung
Wenn nichts anderes vereinbart wird übernimmt der Kunde/Käufer die Pflicht benutzte/defekte Geräte//Anlagen und Waren auf seine Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen.

Mietgeräte
Es gelten die aktuellen Mietbedingungen für Mietgeräte zu finden auf www.goots.de (siehe unten).

Vorarbeiten, Montage von Geräten/Anlagen
Wir tragen keinerlei Verpflichtung zur Überprüfung des vorgesehenen Montageortes und entsprechend keinerlei Haftung für dessen Tauglichkeit. Dies für die Tragfähigkeit des Fußbodens/der Decken/der Wände am Aufstellungsort. Bei Zweifeln an der Eignung des Aufstellungsortes hat der Kunde/Käufer den Rat eines Fachmannes einzuholen und uns über das Ergebnis/Einschätzung schriftlich zu informieren. Bei der Montage der von uns gelieferten Geräte/Anlagen gilt: Die Raumbedingungen müssen bis zum Montagetermin erfüllt sein. Alle mit der Montage zusammenhängenden Nebenarbeiten erfolgen nur dann durch uns, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist und gesondert abgerechnet wird. Bei der Montage schwerer Teile ist unseren Monteuren kostenlos Hilfe zu gewährleisten und erforderliches Gerüstzeug für Transport und Montage bereit zustellen. Die notwendigen Anschlüsse (insbesondere Wasserzufuhr und Stromanschluss) sind vom Kunden/Käufer herzustellen.

Gewährleistung
Mangelhafte Geräte/Anlagen oder Teile werden bei fristgerechter Geltendmachung von uns ausgetauscht oder instandgesetzt. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer ist ein Jahr. Bei Endverbrauchern zwei Jahre. Wir übernehmen keine Gewähr für Mängel oder Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: 1. ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden/Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Aufstellungsort, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse sowie andere, ähnliche und gleichwertige Umstände. 2. Veränderungen am Gerät/Anlage und Ware durch den Kunden/Käufer oder Dritte. 3. Missachtung der Bedienungsanleitung. Der Kunde/Käufer hat uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben die Mängel zu beseitigen wenn nicht, sind wir von der Haftung befreit. Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern, wenn der Kunde/Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist. Der Kunde/Käufer erhält nur dann eine Preisminderung oder Geldersatz wenn Verbesserung und Austausch unmöglich, mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden oder sonst unzumutbar sind oder wir mit Verbesserung oder Austausch trotz Setzung einer angemessenen Frist in Verzug geraten. Schadenersatz kann bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz begehrt werden und muss vom Kunden/Käufer nachgewiesen werden.

Garantie
Gegenüber dem Endkunden leisten wir bei privater Nutzung 24 Monate Garantie und beim gewerblichen Kunden/Käufer 12 Monate für Material- oder Herstellungsfehler. Der Garantieanspruch erlischt bei nicht bestimmungsgemäßer Anwendung.

Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Ist der Kunde/Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht/Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Für Klagen gegen den Kunden/Käufer ist außerdem das Gericht am Sitz des Kunden/Käufers zuständig.


Allgemeine Mietbedingungen für Mietgeräte

Allgemein
Die folgenden allgemeinen Mietbedingungen gelten für die Vermietung von Geräten (nachfolgend „Mietgeräte“ genannt) zwischen GOOTS Reinigungstechnik, Inhaberin Martha Thielen und dem Mieter. Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Mietgegenstand
Das Mietgerät wird dem Mieter zum sachgerechten und pfleglichen Gebrauch überlassen. Hierbei ist die Bedienungsanleitung zu beachten. Der Mieter wird bei Bedarf in der Handhabung des Gerätes eingewiesen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein neuwertiges Mietgerät. Verbrauchsmaterialien gehören nicht zum Mietumfang und werden gesondert berechnet. GOOTS Reinigungstechnik, Inhaberin Martha Thielen steht nicht für die Richtigkeit von Herstellerangaben ein.

Kontrolle des Mietgerätes
Der Mieter hat das gelieferte/abgeholte Mietgerät sofort auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu untersuchen. Mängelrügen hat der Mieter unverzüglich schriftlich/persönlich anzuzeigen.

Preise
Eine aktuelle Aufstellung der Preise für Mietgeräte erhalten Sie auf Nachfrage.
Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart, bei Lieferung/Abholung des Mietgerätes vorab und ohne Abzüge in Euro zu begleichen.

Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Übergabe des Mietgerätes.

Rückgabe
Der Mieter hat das Mietgerät betriebsbereit, gereinigt und mit allen Zubehörteilen, die zum Mietumfang gehören, zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt zurückzugeben.
Wird das Mietgerät nicht in diesem Zustand zurückgegeben, so ist GOOTS Reinigungstechnik, Inhaberin Martha Thielen berechtigt, Mängel zu beseitigen und dem Mieter neben den Instandhaltungs- und Reinigungskosten auch die Zeit der Instandsetzung und Reinigung zu berechnen. Im Fall einer verspäteten Rückgabe hat der Mieter – unbeschadet der Pflicht zur sofortigen Rückgabe – für den Zeitraum der Mietüberschreitung einen Nutzungsersatz in Höhe von 100% der anteiligen Miete zu zahlen. Unabhängig hiervon kann GOOTS Reinigungstechnik, Inhaberin Martha Thielen das Mietgerät jederzeit herausfordern und einen Schadensersatz beim Mieter geltend machen.

Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet:
1.Das Mietgerät sachgerecht und pfleglich gemäß der Bedienungsanleitung und den erteilten Sicherheitsanweisungen für den vorhergesehenen Gebrauch zu nutzen.
2. Das Mietgerät nicht unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder sonstiger betäubender Mittel zu bedienen.
3. Das Mietgerät vor Überanspruchung zu schützen.
4. Das Mietgerät vor dem Zugriff Dritter, insbesondere nicht eingewiesener Personen und vor Kindern zu schützen.
5. Das Mietgerät gegen Diebstahl und unbefugte Benutzung Dritter sowie gegen Witterungseinflüsse zu schützen. Eine Untervermietung ist dem Mieter nur mit schriftlicher Zustimmung von GOOTS Reinigungstechnik, Inhaberin Martha Thielen gestattet.
6. GOOTS Reinigungstechnik, Inhaberin Martha Thielen unverzüglich über Diebstahl, Beschädigung oder unberechtigte Nutzung Dritter zu unterrichten und unverzüglich Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle zu erstatten.
Haftung 
GOOTS Reinigungstechnik, Inhaberin Martha Thielen haftet für Schäden, die von ihr grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden oder falls sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Im letzteren Falle ist die Haftung von GOOTS Reinigungstechnik, Inhaberin Martha Thielen auf den Schaden begrenzt, der vertragstypischerweise vorhersehbar ist. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit. GOOTS Reinigungstechnik, Inhaberin Martha Thielen haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Mietgerätes oder im Falle der unberechtigten Weitergabe des Mietgerätes an Dritte entsteht.

Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist das für den Sitz von GOOTS Reinigungstechnik, Inhaberin Martha Thielen zuständige Gericht/Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Für Klagen gegen den Mieter ist außerdem das Gericht am Sitz des Mieters zuständig.  

E-Mail
Anruf
Infos